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Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass jedes Unternehmen im Bereich der Beförderung von Gefahrgütern einen Sicherheitsberater - Gefahrgutbeauftragten - schriftlich bestellen muss. Gefahrgutbeauftragte müssen einen Schulungsnachweis besitzen. Dieser  kann nur durch die Teilnahme an der Schulung und Bestehen einer Prüfung (IHK) erworben werden. Der Nachweis ist 5 Jahre gültig. Vor Ablauf der Frist ist eine erneute Prüfung (IHK) zur Verlängerung des Schulungsnachweises zu absolvieren. 
 

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